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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nonstop Technologies GmbH

  1. Geltung und Anwendungsbereich
    1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen der Nonstop Technologies GmbH.
    1.2 Durch die Annahme der Lieferung erklärt sich der Käufer mit unseren Geschäftsbedingungen als einverstanden.
    1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Nonstop Technologies GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Leistungen der Nonstop Technologies GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn die Geltung dieser AGB dabei nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollte.
    1.4 Ergänzend gelten die jeweiligen Zusatzbedingungen für den Kauf von Hard- und Software, Hardwarewartung und Softwarepflege und Professional Services (“Zusatzbedingungen“); sowie, soweit im Einzelfall vereinbart, die Leistungsbeschreibung im Leistungsschein. Für den Umfang der Leistungspflicht sind ausschließlich diese Dokumente vereinbart. Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) die AGB und die Zusatzbedingungen (2) die Auftragsbestätigung, (3) der Leistungsschein, soweit vereinbart.
  2. Angebote / Vertragsabschluss
    2.1 Unsere Angaben und Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt.
    2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Nonstop Technologies GmbH, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch Nonstop Technologies GmbH zustande.
    2.3 Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren Angeboten gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Produkte beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Produkte dienen. Insofern sind wir auch zu Änderungen der Leistung in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Käufer zur bestmöglichen Auftragserledigung zuzumuten sind.
    2.4 Liefer- oder Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Nonstop Technologies GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Waren, die nicht oder nicht so bestellt wurden, müssen nicht angenommen werden.
    2.5 Es gilt generell das Rückgaberecht, wie weiter unten definiert.
    2.6 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  3. Rechnungstellung / Zahlung
    3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Nonstop Technologies GmbH 30 Tage an die im Angebot genannten Preise gebunden.
    3.2 Für sämtliche Leistungen gelten, die zwischen den Parteien vereinbarten und in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Entgelte. Soweit nicht abweichend vereinbart, zahlt der Kunde die für wiederkehrende Leistungen vereinbarten Entgelte jeweils monatlich im Voraus.
    3.3 Alle angegebenen Preise sind unverbindlich und verstehen sich inklusiver der deutschen Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten.
    3.4 Bei Lieferungen in Drittländer oder innerhalb der Europäischen Union, unter Angabe einer gültigen Ust.- Id.-Nr. erfolgt die Lieferung ohne Berechnung der Mehrwertsteuer. Der Käufer hat in diesen Fällen selbst für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer zu sorgen.
    Nonstop Technologies GmbH ist berechtigt, Teillieferungen, die vom Kunden selbstständig genutzt werden können, separat in Rechnung zu stellen.
    3.5 Nonstop Technologies GmbH kann die Erbringung der Leistung von der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit zur Befriedigung fälliger Entgelte aus dem Vertrag in Form einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstituts abhängig machen, wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen im Rückstand ist oder durch Information der Creditreform bekannt wird, dass sich der Bonitätsindex des Kunden dahingehend verschlechtert hat, dass begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Vorstehendes gilt auch, wenn aufgrund Informationen einer anderen anerkannten Wirtschaftsauskunftsdatei begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.
  4. Lieferung / Gefahrenübergang / Mängelrüge / Annahmeverzug
    4.1 Liefer- oder Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Nonstop Technologies GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn die Lieferung vor Fristablauf abgesendet wird. Alle Liefervereinbarungen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn die fehlende Verfügbarkeit nicht durch Nonstop Technologies GmbH zu vertreten ist.
    4.2 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von Nonstop Technologies GmbH nicht zu vertretender Umstände, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen (z.B. Import- oder Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt.
    Dauert eine solche Behinderung länger als 3 Monate, so kann der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) vom Vertrag zurücktreten. Daraus oder aus einer so bedingten Lieferzeitverschiebung kann der Käufer gegenüber der Nonstop Technologies GmbH keine Schadensersatzforderungen herleiten.
    Befindet sich Nonstop Technologies GmbH im Verzug, so hat der Käufer Anspruch auf Verzugsentschädigung von bis zu 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferung. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
    4.3 Die Nonstop Technologies GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
    4.4 Mit Übergabe der Leistung an das von Nonstop Technologies GmbH bestimmte Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
    4.5 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Der Kunde hat in diesem Fall die Kosten der Transportversicherung zu tragen.
    4.6 Der Kunde wird unverzüglich nach der Anlieferung die äußerliche Beschaffenheit der Ware untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem ausliefernden Transportunternehmen beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie Nonstop Technologies GmbH unverzüglich fernmündlich und schriftlich hiervon unterrichten.
    4.7 Gerät ein Käufer in Annahmeverzug, so ist die Nonstop Technologies GmbH berechtigt, die Lieferung auf Kosten des Käufers einzulagern oder Schadensersatz – pauschal in Höhe von 25% vom Kaufpreis oder Ersatz des effektiven Schadens – zu verlangen.
  5. Mitwirkungspflichten des Kunden
    5.1 Der Kunde unterstützt Nonstop Technologies GmbH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich, zweckdienlich und zumutbar.
    5.2 Soweit der Kunde die Durchführung vorbereitender Arbeiten übernommen hat (z.B. die Bereitstellung einzelner technischer Komponenten, Software und technischer Unterlagen, die Nonstop Technologies GmbH benötigt, um die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, einschließlich der Eingrenzung und Lokalisierung eines aufgetretenen Fehlers, etc.), hat der Kunde diese Arbeiten rechtzeitig vor der Aufnahme der Leistungsausführung durch Nonstop Technologies GmbH abzuschließen.
    5.3 Der Kunde wird auf Anforderung Nonstop Technologies GmbH den Remote-Zugriff auf seine technische Infrastruktur entsprechend den von Nonstop Technologies GmbH bekannt gegebenen Maßgaben gewähren und für eine für Nonstop Technologies GmbH kostenfreie Nutzung der Übertragungsstrecke sorgen. Nonstop Technologies GmbH übernimmt keine Verantwortung für Übermittlungsfehler, die auf der Übertragungsstrecke entstehen.
    5.4 Der Kunde gewährt Nonstop Technologies GmbH, deren Mitarbeitern, Vertretern und Subunternehmern nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung Zugang zu seinen Geschäftsräumen, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist. Nonstop Technologies GmbH, deren Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer befolgen die für den Standort geltenden Vorschriften des Kunden, sofern diese Nonstop Technologies GmbH zuvor schriftlich mitgeteilt worden und inhaltlich angemessen sind.
    5.5 Falls Nonstop Technologies GmbH-Hardware installiert oder Software konfiguriert, hat der Kunde vor der Installation bzw. Konfiguration auf eigene Kosten:
    (a) alle notwendigen Genehmigungen, einschließlich Genehmigungen für notwendige Änderungen an Gebäuden, zu beschaffen;
    (b) für eine geeignete und sichere Arbeitsumgebung, einschließlich aller notwendigen Kabelkanäle, Leitungen und Kabelpritschen gemäß den maßgeblichen Installationsstandards zu sorgen;
    (c) die von Nonstop Technologies GmbH benötigten Elektrizitäts- und Telekommunikationsanschlüsse bereitzustellen;
    (d) Vorrichtungen, die zum Anschluss der Hardware an die betreffenden Telekommunikationseinrichtungen erforderlich sind, bereitzustellen, soweit nicht abweichend vereinbart; und
    (e) die interne Verkabelung zwischen der Hardware und der Kundenausrüstung in geeigneter Weise bereitzustellen, soweit nicht abweichend vereinbart.
    Die vorstehenden Maßnahmen müssen vor Aufnahme der Installations- und Konfigurationsarbeiten durch Nonstop Technologies GmbH abgeschlossen sein.
    5.6 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers, die für die von Nonstop Technologies GmbH gelieferte Software (einschließlich der auf gelieferter Hardware installierten Betriebssoftware) gelten, zu beachten und einzuhalten.
    5.7 Der Kunde ist bei Kauf von Hardware dafür verantwortlich, die Hardware nach endgültiger Aufgabe ihrer Nutzung zu entsorgen. Eine Verpflichtung von Nonstop Technologies GmbH, die Hardware als Altgerät gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zurückzunehmen und zu entsorgen, besteht nicht.
    5.8 Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, insbesondere weil die in Ziffer 5 genannten Mitwirkungsleistungen durch den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt worden sind, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Schäden und zusätzlichen Aufwendungen zu ersetzen. Ferner verlängern sich in diesem Fall sämtliche zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsfristen und/oder -termine um den Zeitraum der durch den Kunden zu vertretende Verzögerung. Weitergehende Rechte von Nonstop Technologies GmbH bleiben unberührt.
  6. Rückgaberecht
    6.2 Endkunden sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie die gelieferte Ware innerhalb einer 14- tägigen Frist nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an die Nonstop Technologies GmbH zurücksenden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an die Nonstop Technologies GmbH.
    6.3 Es wird nur unbenutzte Ware zurückgenommen, bereits montierte Bausätze sind also von der Rückgabe ausgeschlossen.
    6.4 Ebenfalls ausgeschlossen ist die Rückgabe von Software nach Öffnen der Verpackung oder Versiegelung.
    6.5 Zur Abwicklung einer solchen Rücksendung muss die Nonstop Technologies vorher kontaktiert werden, um den Versandweg festzulegen.
    6.6 Nach Eingang der Ware erstattet Ihnen die Nonstop Technologies GmbH bereits geleistete Kaufpreiszahlungen zurück.
    6.7 Bei wesentlichen Verschlechterungen der Ware (z.B. Verschmutzung, Beschädigung der Ware, beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkaufsverpackung, fehlendes Zubehör) kann Ersatz verlangt werden.
  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1 Bei Kauf von Hardware oder Software behält sich Nonstop Technologies GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Nonstop Technologies GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen jetzt oder künftig zustehen, das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) vor.
    7.2 Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
    7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist.
    Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Entgeltforderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an die Nonstop Technologies GmbH ab. Nonstop Technologies GmbH ermächtigt den Kunden hiermit widerruflich, die an Nonstop Technologies GmbH abgetretenen Entgeltforderungen für Rechnung von Nonstop Technologies GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
    7.4 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware an Dritte sind unzulässig.
    7.5 Der Kunde ist verpflichtet, Nonstop Technologies GmbH jeden Ortswechsel der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
    7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Nonstop Technologies GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen den Dritten zu verlangen oder – nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücknahmeverlangen und/oder eine Zurücknahme der Vorbehaltsware bedeuten keinen Rücktritt, soweit dieser nicht ausdrücklich schriftlich von Nonstop Technologies GmbH erklärt wird. Der Kunde ist verpflichtet, Nonstop Technologies GmbH zum Zweck der Rücknahme der Vorbehaltsware den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet, zu gewähren.
  8. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
    8.1 Forderungen, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nonstop Technologies GmbH abtreten bzw. übertragen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354 a HGB.
    8.2 Der Kunde darf gegenüber Zahlungsansprüchen von Nonstop Technologies GmbH nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    8.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. Dem Kunden, der Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- rechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
  9. Haftungsausschluss
    Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sein denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Nonstop Technologies GmbH oder ihrer Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  10. Urheberrecht
    Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch Anderen zu Nutzung überlassen.
  11. Geheimhaltung
    11.1. Beide Parteien sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, einschließlich der von Nonstop Technologies GmbH dem Kunden unterbreiteten Angebots-unterlagen (nachfolgend im Ganzen „Vertrauliche Informationen“), geheim zu halten.
    11.2 Diese Ziffer 11 findet keine Anwendung auf Informationen, die
    a) ohne vertragswidriges Handeln der anderen Partei allgemein bekannt sind; oder
    b) einer Partei vor ihrer Übermittlung bekannt war; oder
    c) von einem Dritten mitgeteilt werden, der zur Übermittlung berechtigt ist, oder
    d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu offenbaren sind.
    11.3 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages verwenden und hat diese für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages (bei Software jedoch für einen unbegrenzten Zeitraum) vertraulich zu behandeln.
    11.4 Die empfangende Partei ist auf Verlangen der offenbarenden Partei verpflichtet, bei Beendigung des Vertrages sämtliche Vertraulichen Informationen an die offenbarende Partei herauszugeben oder zu vernichten.
  12. Datenschutz und Datenspeicherung
    Die Nonstop Technologies GmbH ist berechtigt, Daten von Kunden, gleich ob diese von Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
  13. Export
    Der Kunde wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, dass die von Nonstop Technologies GmbH bereitgestellten Leistungen im Fall des Exports unter Umständen den Exportgesetzen und -bestimmungen anderer Staaten oder der Europäischen Gemeinschaft unterliegen kann und deren Nutzung oder Übertragung gemäß diesen Exportgesetzen und -bestimmungen zu erfolgen hat. Sollte der Kunde einen Export der von Nonstop Technologies GmbH bereitgestellten Leistungen in Betracht ziehen, sind sämtliche aus diesen Exportgesetzen und -bestimmungen resultierenden Anzeige- und Genehmigungspflichten durch den Kunden zu erfüllen.
  14. Einschränkungen der Leistungspflicht: Höhere Gewalt / Vorbehalt der Selbstbelieferung.
    14.1 Keine Partei haftet für die Erfüllung ihrer Pflichten, wenn diese Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert wird. Dies beinhaltet insbesondere Ereignisse, die unvorhersehbar, nicht beherrschbar und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, insbesondere auch Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Stürme, Blitzeinschläge, Brände, Epidemien, Terrorakte, Ausbruch von Kampfhandlungen (ob mit oder ohne Kriegserklärung), Aufstände, Explosionen, Streik oder andere Arbeitsunruhen, Sabotage, Unterbrechungen der Energieversorgung, Zwangsenteignung durch staatliche Stellen.
    14.2 Die Leistungsverpflichtung von Nonstop Technologies GmbH steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Waren oder Vorleistungen durch die Vorlieferanten. Dies gilt jedoch nur, soweit Nonstop Technologies GmbH mit dem jeweiligen Vorlieferanten mit der gebotenen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf Verschulden von Nonstop Technologies GmbH beruht.
  15. Schlussbestimmungen
    15.1 Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGBs bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    15.2 Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    15.3 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    15.4 Wuppertal ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen.

Stand: Dezember 2024

 

 

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